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BPM21 Business Process Management

BPM21
Compliance-Anforderung Verfahrensdokumentation

Die in den GoBS von 1995 geforderte Verfahrensdokumentation wurde lange ignoriert. Doch der Ruf nach ihr wird lauter. Die Finanzbehörden versenden mit der Ankündigung der Prüfung IT-Checklisten an die Unternehmen und die Prüfer fragen seit neuestem zu Beginn der Prüfung explizit nach der Verfahrensdokumentation.

Im BMF-Schreiben vom 7. 11. 1995 zur GoBS heißt es: Für jedes DV-gestützte Buchführungssystem ist eine Dokumentation zu erstellen. Die GoBS geben nur einen Rahmen für den Umfang der Dokumentation vor. Der Umfang wird im Einzelfall davon bestimmt, was zum Verständnis der Buchführung notwendig ist. Die DV-Buchführung muss von einem sachverständigen Dritten hinsichtlich ihrer formellen und sachlichen Richtigkeit in angemessener Zeit prüfbar sein.

Warum fällt den Unternehmen der Weg von den GoBS zur Verfahrensdokumentation offensichtlich so schwer? Es geht um die interdisziplinäre Aufgabe, komplexe Vorgänge (Geschäftsvorfälle) und Objekte (Abteilungen, Personen, Stammdaten, Konten usw.) aus Buchhaltung und IT zu dokumentieren. Benötigt wird ein klarer und für alle Beteiligten verständlicher Weg vom Text der GoBS zur Verfahrensdokumentation.



Der Weg zu diesem Ziel führt über ein Muster mit klaren Handlungsanweisungen.

Dies ist in GoBScape® enthalten, einer Software, die die VFD intuitiv einfach macht.

Wenn Sie sich intensiv mit der Erstellung einer Verfahrensdokumentation beschäftigen wollen, stellen wir Ihnen gern die Anleitung für GoBScape® zur Verfügung. Sie lernen damit das Muster einer VFD kennen und wie sie erstellt wird. Und nebenbei auch die Funktionsweise der Software.



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"Nichts Kompliziertes funktioniert. Nur simple Dinge funktionieren."

(Peter F. Drucker)
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